Haben Sie Hartz-IV beantragt? Hat Sie das Jobcenter geärgert? Haben Sie eine Auseinandersetzung mit der Rentenversicherung? Wird ein Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt? ...
Die Probleme auf dem Gebiet des Sozialrechts sind zahlreich und oft kompliziert.
Gegen jeden Bescheid einer sozialen Behörde kann Widerspruch eingelegt werden und notfalls der Anspruch vor dem Sozialgericht eingeklagt werden.
Ich berate Sie gerne, wenn Sie entsprechende Anträge stellen wollen, gegen einen ablehnenden Bescheid Rechtsmittel einlegen müssen, Ihre Leistungen gekürzt werden, Ihnen Rente versagt wird, und und und...
In der Regel kann Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Vor dem Sozialgericht kommt in der Regel die Gewährung von Prozesskostenhilfe in Betracht.
Scheuen Sie sich also nicht, Ihre sozialen Rechte in Anspruch zu nehmen!